Einleitung
| Projekt Langzeitbeobachtung edontischer Leistung | |
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Der Studienplan enthält die Richtlinien für das AZT-Projekt "Langzeitbeobachtung endodontischer Leistungen". Es hat zum Ziel, den Erfolg einer zahnärztlichen Leistung über die Zeit zu beobachten.
1. Ziel
Wir wollen wissen:
2. Patienten
Jedes Mitglied soll anstreben 50 Patienten in
die Dokumentation aufzunehmen. Jeder Patient soll lediglich mit
einem Zahn in der Dokumentation vertreten sein. Sollten in einem
Fall mehrere Wurzelbehandlungen erbracht werden, wird also nur der
erste endodontisch behandelte Zahn in die Dokumentation aufgenommen.
Ziel ist somit, 50 Zähne bei 50 Patienten zu beobachten. Patienten,
bei denen eine endodontische Revisionsbehandlung den
Behandlungebeginn darstellt, werden nicht in die Beobachtung
aufgenommen.
3. Beobachtungszeit
Die Patienten müssen ca. 2 Jahre in Beobachtung
bleiben, um ausreichend viele Beobachtungen für die Auswertung zu
dokumentieren. Während dieser Zeit gelten für die beobachteten Fälle
besondere Kautelen der Dokumentation. Möglicherweise werden wir im
Anschluß an dieses Intervall eine Verlängerung des
Beobachtungszeitraumes beschließen.
4. Berichte
Nach Vollendung der initialen Behandlung soll
ein Bericht über das Befundprofil der behandelten Patienten
erscheinen. Weitere Berichte sind nach einem und nach zwei Jahren
vorgesehen.
5. Software
Dieses Projekt soll auf der Basis des neuen
Dokumentationsprogramms durchgeführt werden. Jedes Mitglied, daß
sich am Projekt beteiligen will, braucht diese Software und muß
damit umgehen können. Diesem Studienplan ist eine "Übung" zur
Einarbeitung in die Computerarbeit beigefügt.
6. Dokumentation 6.1 Patientenauswahl
Alle Patienten, bei denen endodontische
Eingriffe fällig werden, sollen subsequent in die Dokumentation
aufgenommen werden. Behandlungen im Schmerzdienst und bei Patienten,
die bekanntermaßen die Praxis nur zur Schmerzbeseitigung aufsuchen,
sind auszuschließen.
Nach Aufnahme des 50. Patienten sollen keine weiteren Behandlungsfälle aufgenommen werden. 6.2 Zähne
Alle Zähne (ein-und mehrwurzelige) werden
aufgenommen. Ausgeschlossen sind Weisheitszähne und Zähne, die
bereits endodontisch versorgt sind und revidiert werden
sollen.
6.3 Startpunkt der indiv. Dokumentation
Ein Patient soll aufgenommen werden, wenn die
Indikation zur endodontischen Leistung gestellt wird. Er wird auch
aufgenommen, wenn die Erfolgsaussichten einer WF fraglich sind und
der Zahnarzt noch nicht weiß, ob eine WSR durchgeführt werden soll
will. Zähne, für die direkt die Indikation WSR gestellt wird, werden
nicht aufgenommen.
6.4 Befunde
Die Befundung wird nach den gleichen Maßgaben
durchgeführt, die im letzten Projekt galten.
Zu Beginn der Dokumentation wird eine
ausführliche Befundung durchgeführt.
Für den zu behandelnden Zahn wird
festgehalten:
· Kronenbefund · Vitalität · Lockerungsgrad · Sondierungstife mesial · Sondierungstiefe distal Für alle anderen Zähne wird festgehalten: · Kronenbefund · Sondierungstiefe mesial · Sondierungstiefe distal Der Befund wird im Dokumentationsprogramm gespeichert. Wenn kein Computer am Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kann das bisher verwendete Befundblatt als Speicherformular zur späteren Übertragung des Befundes in die EDV genutzt werden. Mit dem Befund wird festgehalten: · Datum des Befundes · Geburtsdatum des Patienten · Geschlecht · Praxisinternes Identifikationszeichen des Patienten Die Auswertung verlangt wiederum anonymisierte Daten! Die Differenz zwischen Befund und initialer endodontischer Leistung darf höchstens 6 Monate betragen. 6.5 Leistungen
Die Leistungen werden, sofern vorhanden, mit
ihrer BEMA-Bezeichung bzw. ihrer Bezeichnung in prothetischen HKPs
aufgenommen. Dies trifft nicht zu auf die Abkürzungen "Rö", "St",
"präp", "Frakt" und "Nul", die unten näher erläutert
werden.
Natürlich muß nicht alles erfaßt werden, was bei dem betroffenen Patienten anfällt. Von Bedeutung ist lediglich der zu beobachtende Zahn. Für diesen ist im Einzelnen zu erfassen: 6.5.1 Initiale endodontische Leistungen
Trep VitEx WK WF Med 6.5.2 Begleitende Leistungen
bMF bMF wird nur dokumentiert, wenn Kofferdam
verwendet wird
Rö Phys nur bei Depotphorese zu dokumentieren 6.5.3 Folgeleistungen
pV
F1 F2 F3 F4 präp Einzutragen am Tag der Präparation K Krone T Teleskopkrone St Stift Frakt Fraktur 6.5.4 Komplikationsleistungen
Trep
WK WF Med WSR Inz X1 X2 X3 Hem Zu den Komplikationsleistungen gehören natürlich auch alle endodontischen Leistungen, die bei einer zweiten Therapie (Revisionsbehandlung) desselben Zahnes auftreten. 6.5.5 Beobachtungsleistung (0 Leistung)
Natürlich ist es von großer Bedeutung zu wissen,
welche Folgeleistungen nach einer endodontischen Behandlung
aufgetreten sind. Genauso wichtig ist es jedoch, zu wissen, das
nichts passiert ist. Die Information "keine Komplikationen" haben
wir aber nur dann, wenn der Patient zur Kontrolle kommt und der
betroffene Zahn in der Befundung unauffällig ist. Deswegen wird in
unsere Dokumentation eine 0-Leistung eingefügt. Die 0-Leistung
bedeutet nicht, daß eine regelrechte 01 durchgeführt wurde. Das ist
für unsere Aussage ziemlich unerheblich. Die 0-Leistung wird immer
dann eingegeben, wenn der Patient in der Praxis erscheint und keine
Komplikationen am betroffenen Zahn aufweist. Es genügt, wenn diese
Leistung einmal pro Quartal eingegeben wird.
Die 0-Leistung wird durch das Kürzel "Nul"
dokumentiert.
Wie zu ersehen ist, gibt es viele Leistungen, die für uns von Interesse sind. Andere Leistungen sind jedoch bewußt weggelassen worden, obwohl sie in Verbindung mit endodontischen Leistungen anfallen (z.B. Lokalanästhesie). Hierdurch wird Dokumentation und Auswertung etwas übersichtlicher.
7. Röntgenbilder
Von jedem Zahn soll eine Meßaufnahme und eine
Kontrollaufnahme nach Wurzelfüllung vorliegen. Ferner sollte (nach
Möglichkeit) ein und zwei Jahre nach der initialen Behandlung eine
Kontrollaufnahme angefertigt werden.
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