Einleitung Langzeitbeobachtung Extraktion - Einleitung Extraktion - Ergebnisse

Projekt Langzeitbeobachtung edontischer Leistung
Der Studienplan enthält die Richtlinien für das AZT-Projekt "Langzeitbeobachtung endodontischer Leistungen". Es hat zum Ziel, den Erfolg einer zahnärztlichen Leistung über die Zeit zu beobachten.


1. Ziel
Wir wollen wissen:
  • bei welchen Patienten erbringen wir endodontische Leistungen (Befundprofil)?
  • welche Technik verwenden wir?
  • in welchem zeitlichen Rahmen spielt sich eine endodontische Behandlung ab?
  • was passiert mit den endodontisch behandelten Zähnen (Folgeversorgung)?
  • welche Komplikationen können wir beobachten?
  • welche Erfolge haben wir?
Die erhobenen Daten sollen wiederum verwendet werden, um in der gemeinsamen Diskussion verglichen zu werden.


2. Patienten
Jedes Mitglied soll anstreben 50 Patienten in die Dokumentation aufzunehmen. Jeder Patient soll lediglich mit einem Zahn in der Dokumentation vertreten sein. Sollten in einem Fall mehrere Wurzelbehandlungen erbracht werden, wird also nur der erste endodontisch behandelte Zahn in die Dokumentation aufgenommen. Ziel ist somit, 50 Zähne bei 50 Patienten zu beobachten. Patienten, bei denen eine endodontische Revisionsbehandlung den Behandlungebeginn darstellt, werden nicht in die Beobachtung aufgenommen.


3. Beobachtungszeit
Die Patienten müssen ca. 2 Jahre in Beobachtung bleiben, um ausreichend viele Beobachtungen für die Auswertung zu dokumentieren. Während dieser Zeit gelten für die beobachteten Fälle besondere Kautelen der Dokumentation. Möglicherweise werden wir im Anschluß an dieses Intervall eine Verlängerung des Beobachtungszeitraumes beschließen.


4. Berichte
Nach Vollendung der initialen Behandlung soll ein Bericht über das Befundprofil der behandelten Patienten erscheinen. Weitere Berichte sind nach einem und nach zwei Jahren vorgesehen.


5. Software
Dieses Projekt soll auf der Basis des neuen Dokumentationsprogramms durchgeführt werden. Jedes Mitglied, daß sich am Projekt beteiligen will, braucht diese Software und muß damit umgehen können. Diesem Studienplan ist eine "Übung" zur Einarbeitung in die Computerarbeit beigefügt.


6. Dokumentation

6.1 Patientenauswahl
Alle Patienten, bei denen endodontische Eingriffe fällig werden, sollen subsequent in die Dokumentation aufgenommen werden. Behandlungen im Schmerzdienst und bei Patienten, die bekanntermaßen die Praxis nur zur Schmerzbeseitigung aufsuchen, sind auszuschließen.
Nach Aufnahme des 50. Patienten sollen keine weiteren Behandlungsfälle aufgenommen werden.

6.2 Zähne
Alle Zähne (ein-und mehrwurzelige) werden aufgenommen. Ausgeschlossen sind Weisheitszähne und Zähne, die bereits endodontisch versorgt sind und revidiert werden sollen.

6.3 Startpunkt der indiv. Dokumentation
Ein Patient soll aufgenommen werden, wenn die Indikation zur endodontischen Leistung gestellt wird. Er wird auch aufgenommen, wenn die Erfolgsaussichten einer WF fraglich sind und der Zahnarzt noch nicht weiß, ob eine WSR durchgeführt werden soll will. Zähne, für die direkt die Indikation WSR gestellt wird, werden nicht aufgenommen.

6.4 Befunde
Die Befundung wird nach den gleichen Maßgaben durchgeführt, die im letzten Projekt galten. Zu Beginn der Dokumentation wird eine ausführliche Befundung durchgeführt. Für den zu behandelnden Zahn wird festgehalten:
· Kronenbefund
· Vitalität
· Lockerungsgrad
· Sondierungstife mesial
· Sondierungstiefe distal

Für alle anderen Zähne wird festgehalten:
· Kronenbefund
· Sondierungstiefe mesial
· Sondierungstiefe distal

Der Befund wird im Dokumentationsprogramm gespeichert. Wenn kein Computer am Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kann das bisher verwendete Befundblatt als Speicherformular zur späteren Übertragung des Befundes in die EDV genutzt werden.

Mit dem Befund wird festgehalten:
· Datum des Befundes
· Geburtsdatum des Patienten
· Geschlecht
· Praxisinternes Identifikationszeichen des Patienten

Die Auswertung verlangt wiederum anonymisierte Daten!
Die Differenz zwischen Befund und initialer endodontischer Leistung darf höchstens 6 Monate betragen.

6.5 Leistungen
Die Leistungen werden, sofern vorhanden, mit ihrer BEMA-Bezeichung bzw. ihrer Bezeichnung in prothetischen HKPs aufgenommen. Dies trifft nicht zu auf die Abkürzungen "Rö", "St", "präp", "Frakt" und "Nul", die unten näher erläutert werden.
Natürlich muß nicht alles erfaßt werden, was bei dem betroffenen Patienten anfällt. Von Bedeutung ist lediglich der zu beobachtende Zahn. Für diesen ist im Einzelnen zu erfassen:

6.5.1 Initiale endodontische Leistungen
Trep
VitEx
WK
WF
Med

6.5.2 Begleitende Leistungen
bMF bMF wird nur dokumentiert, wenn Kofferdam verwendet wird

Phys nur bei Depotphorese zu dokumentieren

6.5.3 Folgeleistungen
pV
F1
F2
F3
F4
präp Einzutragen am Tag der Präparation
K Krone
T Teleskopkrone
St Stift
Frakt Fraktur

6.5.4 Komplikationsleistungen
Trep
WK
WF
Med
WSR
Inz
X1
X2
X3
Hem

Zu den Komplikationsleistungen gehören natürlich auch alle endodontischen Leistungen, die bei einer zweiten Therapie (Revisionsbehandlung) desselben Zahnes auftreten.

6.5.5 Beobachtungsleistung (0 Leistung)
Natürlich ist es von großer Bedeutung zu wissen, welche Folgeleistungen nach einer endodontischen Behandlung aufgetreten sind. Genauso wichtig ist es jedoch, zu wissen, das nichts passiert ist. Die Information "keine Komplikationen" haben wir aber nur dann, wenn der Patient zur Kontrolle kommt und der betroffene Zahn in der Befundung unauffällig ist. Deswegen wird in unsere Dokumentation eine 0-Leistung eingefügt. Die 0-Leistung bedeutet nicht, daß eine regelrechte 01 durchgeführt wurde. Das ist für unsere Aussage ziemlich unerheblich. Die 0-Leistung wird immer dann eingegeben, wenn der Patient in der Praxis erscheint und keine Komplikationen am betroffenen Zahn aufweist. Es genügt, wenn diese Leistung einmal pro Quartal eingegeben wird. Die 0-Leistung wird durch das Kürzel "Nul" dokumentiert.
Wie zu ersehen ist, gibt es viele Leistungen, die für uns von Interesse sind. Andere Leistungen sind jedoch bewußt weggelassen worden, obwohl sie in Verbindung mit endodontischen Leistungen anfallen (z.B. Lokalanästhesie). Hierdurch wird Dokumentation und Auswertung etwas übersichtlicher.


7. Röntgenbilder
Von jedem Zahn soll eine Meßaufnahme und eine Kontrollaufnahme nach Wurzelfüllung vorliegen. Ferner sollte (nach Möglichkeit) ein und zwei Jahre nach der initialen Behandlung eine Kontrollaufnahme angefertigt werden.