Der Arbeitskreis zahnärztliches Therapieergebnis will Leistung und Können der Zahnärzte darstellen und qualitativ gesicherte Arbeit aktiv vertreten. Die Mitglieder wollen sich untereinander über die Qualität ihrer Praxis austauschen und neue Verfahren zur Kommunikation über Therapieergebnisse erproben. Zu diesem Zweck beschreibt der Arbeitskreis zahnärztliche Therapie und entwirft Vorschläge zu ihrer Verbesserung . Hierfür muß das Therapieergebnis als Begriff und als Zahl faßbar gemacht werden. Dies geschieht unter Berücksichtigung folgender Leitsätze:
- Ziel zahnärztlicher Therapie ist die Erhaltung oraler Strukturen. Kriterien zur Beurteilung des zahnärztlichen Behandlungsergebnisses müssen geeignet sein, die Erfüllung dieses Zieles einzuschätzen.
- Qualitätssichernde Maßnahmen können nur auf der Grundlage einer freiwilligen Bereitschaft zur Selbstüberprüfung durchgeführt werden. Freiwilligkeit ist Grundbedingung für die Bereitschaft, die eigene Handlungspraxis kritisch zu betrachten und in Eigenverantwortung zu ändern.
- Dem einzelnen Zahnarzt müssen die Ergebnisse seiner Indikationsentscheidungen und seiner Therapie durch eine geeignete Ausrichtung der Dokumentation transparent gemacht werden.
- Der Vergleich der individuellen Behandlungsergebnisse innerhalb des Arbeitskreises bildet die Grundlage der Diskussion über die Revision der eigenen Behandlungspraxis.
Es ist Aufgabe der Zahnärzteschaft, geeignete Wege für die Qualitätssicherung in der zahnärztlichen Praxis zu finden. Freie Arbeitskreise und Qualitätszirkel sind
ein Instrument zur Sicherung der Qualität. Ziel dieses freiwilligen Zusammenschlusses von Zahnärzten ist, durch Innovationsbereitschaft die Fachlichkeit der Diskussion um die Qualitätssicherung zu erhalten.
Die Darstellung zahnärztlicher Therapieergebnisse dient der Einsicht in die Wirksamkeit zahnärztlicher Therapie. Diese Einsicht ist erforderlich um einen Standard für Dauer und Erfolg zahnärztlicher Therapie zu definieren und mögliche Mißerfolgsursachen zu erkennen. Sie stellt somit eine wissenschaftliche Grundlage für die Evaluation der Ursache - Wirkungsbeziehung in der Zahnmedizin dar. Sie fußt auf definierte Vorgaben hinsichtlich Befundung und Therapie und stellt einen Ansatz dar, um Qualitätssicherung mit medizinisch relevanten Daten zu realisieren.
Die Erhebung und Darstellung zahnärztlicher Langzeitergebnisse somit dem Fortschritt zahnärztlicher Planung und Therapie sowie einer medizinisch begründeten Einschätzung des erreichten Therapieergebnisses. Da das Behandlungsergebnis in der Verantwortung des Zahnarztes liegt, sollte er auch selbst über dieses Instrument der
Die Grundlagen zahnärztlicher Therapie sind z.T. wissenschaftlich-empirisch gesichert, z.T. hypothetisch begründet.
Zahnmedizin ist somit keine exakte Wissenschaft wie die klassischen Naturwissenschaften. Die gegenwärtig verwendeten Angaben zur Erstellung zahnärztlicher Restaurationen sind keine dogmatisch-statischen Regeln für optimalen Behandlungserfolg. Die Korrelation zwischen zahnärztlicher Regel und therapeutischer Langzeitwirkung ist nur in wenigen Einzelfällen empirisch abgesichert. Zahnärztliche Entscheidungen basieren ansonsten auf hypothetisch begründeten Wirkungszusammenhängen. Diese durch Erarbeitung empirisch begründeter Entscheidungen zu ersetzen, ist eine vordringliche Aufgabe der zahnärztlichen Wissenschaft. Ziel zahnärztlicher Therapie ist die Erstellung von Restaurationen, die im individuellem Fall Funktionssicherheit ermöglichen. Angestrebt wird hierbei eine möglichst dauerhafte Versorgung.
Durch systematische Bewertung klinischer Beobachtungen kann angestrebt werden, bisher geltende Regeln in größere Übereinstimmung mit der klinischen Wirklichkeit zu bringen und somit verbesserte Therapiealternativen zu erarbeiten.
Die zahnärztliche Befundung ist Grundlage der zahnärztlichen Entscheidungsfindung. Die Erhebung und Dokumentation der Befunde ist somit Voraussetzung der Einschätzung zahnärztlicher Behandlungsergebnisse.
Zahnärztliche Dokumentation Ziel der zahnärztlichen Dokumentation ist die fortdauernde Erfassung klinischer Ereignisse und Beobachtungen in einer definierten Patientenpopulation. Ihr zugrunde liegt die Definition von klinischen Ereignissen, die zur Beurteilung des Behandlungserfolges herangezogen werden können. Durch sie besteht die Möglichkeit Zeitintervalle zwischen voneinander abhängigen Ereignissen zu messen. Gemessen wird also die Zeit, eine Variable, die in engster Verbindung mit dem Begriff "Erfahrung" steht. Die Zeit kann in stetiger und diskreter Skala gemessen werden und ermöglicht einen validen Schluß auf die Funktionssicherheit der zu bewertenden Therapie.
Freiwillige Bereitschaft zur Selbstüberprüfung
Qualitätssicherung kann nur auf der freiwilligen Bereitschaft der Zahnärzte aufgebaut werden, das eigene Handeln einer fortwährenden Überprüfung zu unterziehen. Der Zahnarzt soll bereit sein, die Folgen des eigenen Handelns zu erkennen und seine bisherige Praxis infrage zu stellen.
Zwangsregelungen zur Durchsetzung von Qualitätsnormen für das zahnärztliche Behandlungsergebnis stellen eine Beschränkung der Therapiefreiheit dar. Durch sie gewinnt das wirtschaftliche Kalkül bei der Therapieentscheidung entschieden an Bedeutung. Der Zahnarzt wird gezwungen, das wirtschaftliche Risiko, das einer Therapieentscheidung innewohnt, zu minimieren. Die Suche nach der medizinisch günstigsten Therapiealternative für den individuellen Fall wird somit stark beeinträchtigt.
Jede ärztliche Maßnahme unterliegt einem Risiko, da für keine Therapie prognostische Sicherheit besteht. Ungünstige Therapieergebnisse sind grundsätzlich vorhanden, wenn der Erfolg ärztlicher Maßnahmen überprüft wird. Sie sind primär keine Hinweise für "ärztliches Versagen", sondern Indikatoren zur Überprüfung der aktuellen Entscheidungsmuster in der Zahnheilkunde. Durch die Erfassung ihrer Häufigkeit soll eine modifizierte Entscheidungssystematik erarbeitet werden, die zu stabileren Ergebnissen führt.
Ob ein besseres Ergebnis angestrebt werden kann, ist erst zu erkennen, wenn Vergleichsdaten in Form eines "Behandlungsstandards" vorliegen. "Behandlungsstandards" sind in der heutigen Zahnheilkunde noch gar nicht oder nur rudimentär vorhanden und sollten in der zahnärtlichen Praxis erarbeitet werden.
Die Erhebung zahnärztlicher Befund-und Ergebnisdaten führt zur Erkennung eines Behandlungsstandards. Dieser Standard kann konkret ausdrücken, welcher Erfolg von einer zahnärztlichen Therapie im Mittel erwartet werden kann. Über einen solchen Standard muß auf Basis der erhobenen Daten im fachlichen Gespräch Konsens gefunden werden. Bei Abweichungen vom definierten Standard sollten klinische Probleme durch Gespräch und Beratung gefunden und beseitigt werden.
Ziele
Der Arbeitskreis setzt sich zum Ziel, die Ergebnisse zahnärztlicher Therapie für den einzelnen Zahnarzt faßbar und transparent zu machen. Hierdurch soll das Bewußtsein des einzelnen Zahnarztes für die Folgen seines Handelns geschärft werden. Ferner soll er in die Lage versetzt werden, eigene Ergebnisse kritisch zu überprüfen und mit anderen zu vergleichen. Hierdurch erreicht er die Kompetenz sich aktiv bei der Konsensfindung über zahnärztliche Therapieziele zu beteiligen.
Aufgaben - Definition von Indikatorleistungen
Der Arbeitskreis bestimmt Indikatorleistungen, deren Langzeitergebnisse dargestellt und transparent gemacht werden sollen. Für diese Leistungen wird eine besondere Befundung und Dokumentation vereinbart. Ferner wird bestimmt, welche klinischen Beobachtungen oder Folgeleistungen als Qualitätsindikatoren herangezogen werden sollen. - Befundung
Der Arbeitskreis erarbeitet auf Grundlage gegebener Befundbögen ein Konzept der zahnärztlichen Befundung für die Indikatorleistungen. - Standardisierte Grundlagen der ärztlichen Therapie.
Die Mitglieder definieren aktuell gültige Entscheidungsgrundlagen und Ausführungsregeln für die Indikatorleistungen um, in erster Näherung, eine Standardisierung zu erreichen. - Zahnärztliche Dokumentation
Der Arbeitskreis bestimmt die Grundlagen einer praxisgerechten zahnärztlichen Dokumentation, um die Langzeitergebnisse der Indikatorleistungen zu erheben. Die Dokumentation soll den einzelnen Zahnarzt in die Lage versetzen, seine individuellen Ergebnisse zu erarbeiten und nach Bedarf zu sichten. - Standards, Konsensfindung
Die Mitglieder beteiligen sich an einer Konsensfindung über einen Behandlungsstandard, der die Wirksamkeit zahnärztlicher Therapiemaßnahmen mit Hilfe der Skalen von Befund und Zeit bestimmt. - Problemlösungen
Der Arbeitskreis sucht nach Lösungen für Probleme, die durch die Langzeitbeobachtung gefunden wurden. Hierbei werden neue Grundlagen für die zahnärztliche Entscheidungsfindung und die Therapiedurchführung gesucht.
Dr. Christoph Kaiser
Südring 131
42579 Heiligenhaus
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Enno Kramer
Am Galgenberg 9
26506 Norden \n
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Dr. Susanne Teschner
Kaiserstr. 15
63065 Offenbach \n
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